Abreiteplatz

Der Abreiteplatz dient der Vorbereitung von Pferd und Reitern bei Turnieren. Es kann sich um einen Außenplatz oder eine Halle handeln.

Der Begriff "Abreiteplatz" ist ein weit verbreiteter, aber in der LPO nicht verwendeter Begriff für den Vorbereitungsbereich bei Reitturnieren. Es handelt sich dabei um einen abgegrenzten Bereich, auf dem die Teilnehmer des Wettbewerbs ihre Pferde abreiten, d.h. auf den Start vorbereiten.

Auf dem Abreiteplatz für Springprüfungen sind mindestens zwei Springhindernisse aufgebaut, ein Steilsprung und ein Oxer. Entgegen der landläufigen Meinung dürfen die Probesprünge in ihrer Höhe und Tiefe nicht verändert werden. Die Abmessungen entsprechen den Anforderungen der zu reitenden Klasse.

Im Freien muss der Abreiteplatz mindestens 40 × 60 / 80 m groß sein, in der Halle 20 × 40 m. Finden Spring- und Dressurprüfungen parallel statt, muss für jede Disziplin ein eigener Vorbereitungsplatz ausgewiesen werden. Auf dem Vorbereitungsplatz muss ein Richter anwesend sein, der dafür sorgt, dass die Reiter untereinander und mit ihren Pferden vorschriftsmäßig umgehen und die Ausrüstung vorschriftsmäßig beaufsichtigt.

Für die Arbeit der Pferde in der Vorbereitungsarena gelten zum Teil andere Vorschriften für die Ausrüstung von Reiter und Pferd als in der Prüfung. So sind z.B. Gamaschen, Bandagen usw. auf dem Vorbereitungsplatz jederzeit erlaubt. Bei Springprüfungen ist auch das Reiten mit Schlaufzügeln erlaubt, das Springen mit Schlaufzügeln ist jedoch nicht erlaubt.

Bei Meisterschaften dürfen die teilnehmenden Pferde auch in der Vorbereitungsarena nur vom teilnehmenden Reiter gearbeitet werden.

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